RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0046

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §14 Abs4;
AsylG 1991 §20 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/19/0047

Rechtssatz

Hat der Asylwerber eine mangelhafte Übersetzung seiner Angaben aus Anlaß der Einvernahme vor der Paßkontrollstelle im Berufungsverfahren bemängelt, macht er damit keine relevante Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens geltend, da es ihm bei späteren Einvernahmen freigestanden wäre, allfällige Mißstände aufzuklären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190046.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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