RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0289

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/01/0928 1

Stammrechtssatz

Geltend gemachte Umstände, denen es an einem entsprechenden zeitlichen Konnex zur Ausreise eines Asylwerbers mangelt, sind nicht zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes geeignet (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0407).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190289.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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