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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/01/0986 3 (hier: All India Sikh Student Federation, AISSF)Stammrechtssatz
Auch wenn der Asylwerber der Teilnahme an terroristischen Aktivitäten zu Unrecht verdächtigt worden wäre, bedeutet dies nicht, daß darauf beruhenden Maßnahmen gegen ihn der Charakter einer Verfolgung aus Konventionsgründen (insbesondere aus dem der politischen Gesinnung) genommen wäre. Davon kann nur dann gesprochen werden, wenn die Durchführung eines Strafverfahrens nach rechtsstaatlichen Prinzipien gewährleistet wäre, weil erst dann davon ausgegangen werden kann, daß der Asylwerber einer rein strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt ist, und demnach der Aspekt, daß sie auch mit Konventionsgründen im Zusammenhang stünde, so sehr in den Hintergrund treten würde, daß von einer verpönten Verfolgung aus Konventionsgründen nicht mehr die Rede sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190291.X02Im RIS seit
20.09.2001