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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat in Ansehung der Furcht vor Verfolgung wegen der politischen Gesinnung festzustellen, ob die vom Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Bangladeshs) als "Oppositionsparteien" bezeichneten politischen Gruppierungen, von denen die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen ausgingen, als "staatliche Stellen" seines Heimatlandes anzusehen sind, ob also die vormalige Regierung bereits ihre staatliche Autorität an diese Parteien verloren hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190279.X04Im RIS seit
20.11.2000