RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0279

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat in Ansehung der Furcht vor Verfolgung wegen der politischen Gesinnung festzustellen, ob die vom Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Bangladeshs) als "Oppositionsparteien" bezeichneten politischen Gruppierungen, von denen die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen ausgingen, als "staatliche Stellen" seines Heimatlandes anzusehen sind, ob also die vormalige Regierung bereits ihre staatliche Autorität an diese Parteien verloren hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190279.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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