RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.1994
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/26 93/01/0730 1

Stammrechtssatz

Der Asylwerber mußte die Frage der Beh, ob er gesucht wurde, im vorliegenden Kontext, in dem es ausschließlich um die Begehung strafbarer Handlungen ging, nicht so verstehen, daß darunter auch gegen ihn gerichtete Maßnahmen iZm den von ihm geschilderten Fluchtgründen fallen (Hinweis E 9.9.1993, 92/01/1028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190151.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten