RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0079

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 21.4.1994 94/19/0061

Rechtssatz

In der Verfolgung als Fahrer eines privaten Unternehmers wegen des unerlaubten Transports von Waffen kann kein Fluchtgrund iSd FlKonv gesehen werden, wenn sich den Angaben des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen Ghanas) nicht entnehmen läßt, daß ihm der Waffentransport iZm einer bestimmten politischen Gesinnung zur Last gelegt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190079.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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