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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 21.4.1994 94/19/0061Rechtssatz
In der Verfolgung als Fahrer eines privaten Unternehmers wegen des unerlaubten Transports von Waffen kann kein Fluchtgrund iSd FlKonv gesehen werden, wenn sich den Angaben des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen Ghanas) nicht entnehmen läßt, daß ihm der Waffentransport iZm einer bestimmten politischen Gesinnung zur Last gelegt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190079.X02Im RIS seit
11.07.2001