Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Ist vom Vorliegen einer Werbung auszugehen, kommt es darauf, in welchem Umfang die Aufmerksamkeit der Straßenbenützer durch die Werbung beeinträchtigt wird, nicht mehr an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020313.X03Im RIS seit
12.06.2001