RS Vwgh 1994/4/26 93/05/0284

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
91/02 Post

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
B-VG Art119a Abs5;
PO §150;
VwGG §34 Abs1;
ZustG §13 Abs2;
ZustG §22 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Ist ein angefochtener Bescheid zwar an die GMBH KG adressiert, aber der GMBH ("ihrem ausgewiesenen Vertreter", einem Postbevollmächtigten) zugestellt worden, so ist für den Fall, daß die belangte Behörde entsprechend der Einleitung ihres Bescheides "über die Vorstellung der GmbH KG (GmbH)" entschieden hat, davon auszugehen, daß der angefochtene Bescheid jedenfalls gegenüber der bf GmbH wirksam geworden und daher ihre Beschwerdelegitimation gegeben ist.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1 Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993050284.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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