RS Vwgh 1994/4/27 93/01/1215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/10 92/01/1076 1

Stammrechtssatz

Das Vorbringen einer Asylwerberin betreffend ihren Wunsch, bei ihrem Gatten in Österreich zu leben, stellt keinen Grund für die Gewährung von Asyl dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011215.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten