Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §187;Rechtssatz
Einwendungen gegen die im Gewinnfeststellungsbescheid für die Jahre 1988 und 1989 unbekämpft festgestellte Qualifikation der erzielten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb darf ein Steuerschuldner dem Vorauszahlungsbescheid für Gewerbesteuer und Bundesgewerbesteuer samt Zuschlägen für das Jahr 1991 und die Folgejahre nicht erfolgreich entgegensetzen, weil die vom Gesetz angeordnete Bindung des Vorauszahlungsbescheides an die Abgabenschuld des zuletzt veranlagten Jahres es ausschließen muß, in der Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen von einer anderen als der so nicht mehr erfolgreich bekämpfbaren Gewerbesteuerschuld des zuletzt veranlagten Kalenderjahres 1989 auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130232.X03Im RIS seit
20.11.2000