RS Vwgh 1994/4/27 94/01/0230

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Veröffentlicht am 27.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Die Unklarheit eines Asylwerbers (Rumäne)„ der über Ungarn nach Österreich eingereist ist) darüber, wie die ungarischen Behörden auf ihn als Asylwerber, der ein Visum nach Österreich hat, reagieren würden, ist bei der Auslegung des § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010230.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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