RS Vwgh 1994/4/27 93/01/0487

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus sich im Heimatland der Asylwerberin ereignenden, auf Grund von Medienberichten bekannten Greueltaten an der Zivilbevölkerung, insbesondere weiblichen Personen, wobei "der Staat Bosnien nicht mehr in der Lage ist, seine Staatsangehörigen zu schützen", die "nicht nur serbischen Angriffen ausgesetzt sind, sondern - wie aus einschlägigen Berichten hinlänglich bekannt ist - auch kroatischen", ist nichts zu gewinnen, wenn es an einer konkreten Behauptung über eine systematische Verfolgung der im Heimatland der Asylwerberin lebenden bosnischen Staatsangehörigen kroatischer Nationaltät fehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010487.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten