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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Aus sich im Heimatland der Asylwerberin ereignenden, auf Grund von Medienberichten bekannten Greueltaten an der Zivilbevölkerung, insbesondere weiblichen Personen, wobei "der Staat Bosnien nicht mehr in der Lage ist, seine Staatsangehörigen zu schützen", die "nicht nur serbischen Angriffen ausgesetzt sind, sondern - wie aus einschlägigen Berichten hinlänglich bekannt ist - auch kroatischen", ist nichts zu gewinnen, wenn es an einer konkreten Behauptung über eine systematische Verfolgung der im Heimatland der Asylwerberin lebenden bosnischen Staatsangehörigen kroatischer Nationaltät fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010487.X02Im RIS seit
20.11.2000