RS Vwgh 1994/4/28 93/16/0178

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Veröffentlicht am 28.04.1994
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0039 E 17. Juli 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Verlängerung der für die Erfüllung des begünstigten Zweckes im § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normierten Frist von acht Jahren ist im Gesetz nicht vorgesehen. Diese bildet daher eine Fallfrist (Hinweis E 22.5.1980, 714/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160178.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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