RS Vwgh 1994/5/10 94/05/0031

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit eines Kostenvorauszahlungsauftrages kommt dem Umstand, daß dem Verpflichteten durch "nähere Aufschlüsselung der geschätzten Kosten" im Zuge des Rechtsmittelverfahrens bekannt ist, aus welchen Teilbeträgen sich die zu entrichtende Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme zusammensetzt, rechtliche Bedeutung zu. Die "konkret vorzunehmenden Maßnahmen" müssen sich nicht aus der Begründung des Bescheides ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050031.X04

Im RIS seit

13.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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