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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4 Abs2;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit eines Kostenvorauszahlungsauftrages kommt dem Umstand, daß dem Verpflichteten durch "nähere Aufschlüsselung der geschätzten Kosten" im Zuge des Rechtsmittelverfahrens bekannt ist, aus welchen Teilbeträgen sich die zu entrichtende Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme zusammensetzt, rechtliche Bedeutung zu. Die "konkret vorzunehmenden Maßnahmen" müssen sich nicht aus der Begründung des Bescheides ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050031.X04Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009