Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4 Abs2;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob ein Kostenvorauszahlungsauftrag ergehen kann, kommt dem Umstand, daß ein Miteigentümer der betreffenden Liegenschaft dem Verfahren zur Anordnung der Ersatzvornahme und Vorschreibung der Vorauszahlung für die Kosten derselben "nicht miteinbezogen" worden ist, keine rechtliche Bedeutung zu, weil es lediglich darauf ankommt, daß gegenüber allen Miteigentümern ein vollstreckbarer Titelbescheid vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050031.X02Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009