RS Vwgh 1994/5/10 94/05/0031

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob ein Kostenvorauszahlungsauftrag ergehen kann, kommt dem Umstand, daß ein Miteigentümer der betreffenden Liegenschaft dem Verfahren zur Anordnung der Ersatzvornahme und Vorschreibung der Vorauszahlung für die Kosten derselben "nicht miteinbezogen" worden ist, keine rechtliche Bedeutung zu, weil es lediglich darauf ankommt, daß gegenüber allen Miteigentümern ein vollstreckbarer Titelbescheid vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050031.X02

Im RIS seit

13.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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