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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs2 Z2;Rechtssatz
Minderqualifizierte Tätigkeiten müssen keineswegs eine (außerordentliche) Erschwernis bedeuten, sondern können auch eine Erleichterung im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen darstellen. Es kommt darauf an, ob bestimmten Arbeiten der Charakter außerordentlicher Erschwernis zugeordnet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140057.X04Im RIS seit
20.11.2000