RS Vwgh 1994/5/19 94/19/0038

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Selbst wenn man die nach den Angaben des Asylwerbers verbüßte Haftstrafe als staatliche Verfolgung aus politischen Gründen werten wollte - der Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Ghanas) stellt seine strafgerichtliche Verurteilung als Folge einer Intrige von Organen, die in ihren Machenschaften durch ihn bedroht gewesen seien, dar - könnte der Asylwerber aus diesen bereits mehrere Jahre zurückliegenden Ereignissen nach der Haftentlassung und Bezahlung der verhängten Geldstrafe doch keine aktuelle Verfolgungssituation und damit keine "wohlbegründete Furcht" mehr ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190038.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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