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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Selbst wenn man die nach den Angaben des Asylwerbers verbüßte Haftstrafe als staatliche Verfolgung aus politischen Gründen werten wollte - der Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Ghanas) stellt seine strafgerichtliche Verurteilung als Folge einer Intrige von Organen, die in ihren Machenschaften durch ihn bedroht gewesen seien, dar - könnte der Asylwerber aus diesen bereits mehrere Jahre zurückliegenden Ereignissen nach der Haftentlassung und Bezahlung der verhängten Geldstrafe doch keine aktuelle Verfolgungssituation und damit keine "wohlbegründete Furcht" mehr ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190038.X01Im RIS seit
20.11.2000