RS Vwgh 1994/5/19 94/19/0180

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber (ein Staatsangehöriger Nigerias) behauptet, sich konkret an den Staat um Schutz gewandt und diesen nicht erhalten zu haben, noch daß ihm etwa durch die Exekutive überhaupt jeder zureichende Schutz versagt worden wäre, erübrigt es sich, darauf einzugehen, ob den Angaben des Asylwerbers eine Verfolgung seiner Person als Christ durch die Moslems zu entnehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190180.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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