RS Vwgh 1994/5/19 94/19/0917

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/26 93/01/0816 2

Stammrechtssatz

Die innere Abneigung des Asylwerbers (eines vietnamesischen Staatsangehörigen) gegen ein herrschendes System oder gegen die allgemein herrschenden Verhältnisse ist nicht geeignet, Furcht vor Verfolgung objektiv zu begründen. Daß der Asylwerber etwa diese Abneigung in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Weise zum Ausdruck gebracht hätte, hat er selbst nicht behauptet. Aus der Desertion vom Militär ist für sich allein nicht zwingend auf eine Ablehnung des politischen Systems zu schließen. Überdies wird Desertion auch in westlich-demokratischen Staaten, so auch in Österreich, strafgerichtlich verfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190917.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten