RS Vwgh 1994/5/19 94/19/0063

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ereignisse in Österreich (wie etwa die vom Asylwerber einem Staatsangehörigen Benins, behauptete Tätigkeit für das BMI im Rahmen der Suchtgiftfahndung und die hieraus resultierende Bedrohung) können vor der Abschiebung des Asylwerbers in seinen Heimatstaat nicht zu Geltendmachung der Flüchtlingseigenschaft herangezogen werden. Aber auch die Verfolgung durch Rauschgiftbanden im Heimatland des Asylwerbers läßt im Beschwerdefall keinerlei Verbindung zu einem der Fluchtgründe der FlKonv erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190063.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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