Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Ereignisse in Österreich (wie etwa die vom Asylwerber einem Staatsangehörigen Benins, behauptete Tätigkeit für das BMI im Rahmen der Suchtgiftfahndung und die hieraus resultierende Bedrohung) können vor der Abschiebung des Asylwerbers in seinen Heimatstaat nicht zu Geltendmachung der Flüchtlingseigenschaft herangezogen werden. Aber auch die Verfolgung durch Rauschgiftbanden im Heimatland des Asylwerbers läßt im Beschwerdefall keinerlei Verbindung zu einem der Fluchtgründe der FlKonv erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190063.X01Im RIS seit
20.11.2000