RS Vwgh 1994/5/19 94/17/0199

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2;
AVG §68 Abs7;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0295 B 11. Dezember 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der Partei steht kein Rechtsanspruch auf Ausübung des behördlichen Aufsichtsrechtes gem § 68 Abs 7 AVG zu, weshalb demjenigen, der ein solches Recht geltend macht, die Beschwerdelegitimation fehlt (Hinweis B 16.12.1947, 1026/47).

Schlagworte

Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170199.X02

Im RIS seit

22.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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