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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Benachteiligungen eines vietnamesischen Staatsangehörigen in der Schule und in seiner beruflichen Ausbildung können nur dann als individuelle Verfolgung iSd FlKonv gewertet werden, wenn sie eine solche Intensität erreichten, daß der Aufenthalt des Asylwerbers im Heimatstaat für ihn nicht möglich gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190923.X01Im RIS seit
20.11.2000