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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
In der Verfolgung des Asylwerbers (hier: Staatsangehöriger Ghanas) als Mitfahrer wegen des unerlaubten Transportes von Waffen durch andere Mitfahrende, kann keine Verfolgung aus einem der in der FlKonv genannten Gründe gesehen werden. Daran ändert auch nichts der Umstand, daß Polizisten zunächst äußerten, es bestehe der Verdacht, daß die Festgenommenen den Sturz der Regierung geplant hätten. Daß der Waffentransport dem Asylwerber etwa iZm mit einer bestimmten politischen Gesinnung zur Last gelegt worden wäre, läßt sich seinen Angaben nicht entnehmnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190866.X01Im RIS seit
20.11.2000