RS Vwgh 1994/5/19 94/19/0866

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

In der Verfolgung des Asylwerbers (hier: Staatsangehöriger Ghanas) als Mitfahrer wegen des unerlaubten Transportes von Waffen durch andere Mitfahrende, kann keine Verfolgung aus einem der in der FlKonv genannten Gründe gesehen werden. Daran ändert auch nichts der Umstand, daß Polizisten zunächst äußerten, es bestehe der Verdacht, daß die Festgenommenen den Sturz der Regierung geplant hätten. Daß der Waffentransport dem Asylwerber etwa iZm mit einer bestimmten politischen Gesinnung zur Last gelegt worden wäre, läßt sich seinen Angaben nicht entnehmnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190866.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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