RS VwGH Erkenntnis 1994/05/19 94/19/0866

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Rechtssatz

Soweit der Asylwerber darauf verweist, ihm drohe bei einer allfälligen Abschiebung in sein Heimatland eine Verfolgung mit menschenrechtswidrigen Mitteln, so ist ein derartiges Vorbringen gegebenenfalls nach § 37 FRG zu berücksichtigen, vermag aber keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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