RS Vwgh 1994/5/19 94/19/0757

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Hatten die Maßnahmen, die gegen den Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Ghanas) ergriffen wurden, ihre ausschließliche Ursache in einer tätlichen Auseinandersetzung ua des Asylwerbers mit im Zuge einer Versammlung einschreitenden Polizisten, und lag der Grund für seine Festnahme bzw für seine Anklage in dem gegen die Staatsgewalt geleisteten Widerstand, liegt keine Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190757.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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