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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Hatten die Maßnahmen, die gegen den Asylwerber (hier: Staatsangehöriger Ghanas) ergriffen wurden, ihre ausschließliche Ursache in einer tätlichen Auseinandersetzung ua des Asylwerbers mit im Zuge einer Versammlung einschreitenden Polizisten, und lag der Grund für seine Festnahme bzw für seine Anklage in dem gegen die Staatsgewalt geleisteten Widerstand, liegt keine Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190757.X01Im RIS seit
20.11.2000