RS Vwgh 1994/5/20 94/01/0298

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Veröffentlicht am 20.05.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
FlKonv Art1 AbschnB;
FlKonv Art33;
FlKonv Art43;

Rechtssatz

Dem Einwand, daß zum Zeitpunkt der Einreise des Asylwerbers noch keinerlei Erfahrungswerte vorlagen und eine Beurteilung nicht ex post sondern ex ante vorzunehmen ist, handelt es sich um kein konkretes, die Annahme der Verfolgunssicherheit in Slowenien unter dem Gesichtspunkt des Refoulementverbotes widerlegendes Vorbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010298.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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