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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Dem Einwand, daß zum Zeitpunkt der Einreise des Asylwerbers noch keinerlei Erfahrungswerte vorlagen und eine Beurteilung nicht ex post sondern ex ante vorzunehmen ist, handelt es sich um kein konkretes, die Annahme der Verfolgunssicherheit in Slowenien unter dem Gesichtspunkt des Refoulementverbotes widerlegendes Vorbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010298.X02Im RIS seit
20.11.2000