RS Vwgh 1994/5/25 94/20/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
FlKonv Art1 AbschnB;
FlKonv Art43;
Rechtsstellung der Flüchtlinge Protokoll 1974;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/20/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/23 94/01/0038 2

Stammrechtssatz

Für Griechenland ist die Genfer Flüchtlingskonvention am 4.7.1960 in Kraft getreten (s BGBl 1962/86 und Art 43 der FlKonv); Griechenland hat weiters die Erklärung abgegeben, die Verpflichtungen der Konvention auch im Hinblick auf außereuropäische Ereignisse zu übernehmen und wurde in der Folge auch Mitglied des Protokolles über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl 1974/78. Angesichts der Einreise des Asylwerbers (eines türkischen Staatsangehörigen) nach Österreich am 14.9.1993 war er bereits in einem anderen Land vor Verfolgung sicher.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994200043.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten