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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/20/0044Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/23 94/01/0038 2Stammrechtssatz
Für Griechenland ist die Genfer Flüchtlingskonvention am 4.7.1960 in Kraft getreten (s BGBl 1962/86 und Art 43 der FlKonv); Griechenland hat weiters die Erklärung abgegeben, die Verpflichtungen der Konvention auch im Hinblick auf außereuropäische Ereignisse zu übernehmen und wurde in der Folge auch Mitglied des Protokolles über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl 1974/78. Angesichts der Einreise des Asylwerbers (eines türkischen Staatsangehörigen) nach Österreich am 14.9.1993 war er bereits in einem anderen Land vor Verfolgung sicher.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200043.X02Im RIS seit
03.04.2001