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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Durch die auf Erzählungen Dritter basierende Mutmaßung allein, nach Rückkehr in sein Heimatland (hier: Vietnam) wie andere "Gastarbeiter" in ein "Umerziehungslager" gesteckt zu werden, kann eine konkrete, gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungsmaßnahme (noch) nicht dargetan werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200034.X01Im RIS seit
20.11.2000