RS Vwgh 1994/5/30 94/16/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §1 Abs2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.5.1994 94/16/0117,94/16/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0049 3

Stammrechtssatz

Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des § 1 Abs 2 GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160083.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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