RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0458

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0043 E 11. Mai 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Ein in der Agrarstrukturverbesserung begründetes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche ist dann zu bejahen, wenn die Rodung eine Maßnahme darstellt, die für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter dem Gesichtspunkt der Existenzsicherung dieses Betriebes oder dem gleichermaßen bedeutsamen Blickwinkel der Erfordernisse eines zeitgemäßen Wirtschaftsbetriebes notwendig ist (Hinweis E vom 9.7.1985, 85/07/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100458.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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