RS Vwgh 1994/5/31 94/11/0056

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Veröffentlicht am 31.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
AVG §61 Abs4;
AVG §63 Abs5;

Rechtssatz

Die der unzuständigen Behörde durch § 6 AVG eingeräumte Möglichkeit einer Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Behandlung des Anbringens besteht bei einer iSd § 61 Abs 4 AVG als richtig eingebracht geltenden Berufung nicht.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110056.X02

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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