RS Vwgh 1994/6/8 94/13/0051

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0118

Rechtssatz

Das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein behauptet, kann nur in einem an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Schriftsatz, nicht aber in einer bloßen Beilage, die ausdrücklich als solche bezeichnet ist und keine Unterschrift trägt, bezeichnet werden.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130051.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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