RS Vwgh 1994/6/8 94/12/0014

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

B-VG Art7 Abs1;
DO Wr 1966 §44 idF 1988/013;
MSchG 1979 §15;

Rechtssatz

Daß im Falle des Karenzurlaubes nach § 44 Wr DO, anders als nach § 15 ff MSchG 1979, ein Pensionsbeitrag zu leisten ist, stellt im Hinblick auf das unterschiedliche Alter des Kindes (- somit kein "identer Sachverhalt" -) keine unsachliche Differenzierung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120014.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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