RS Vwgh 1994/6/15 92/03/0158

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Veröffentlicht am 15.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §3 Abs1;
VStG §3 Abs2;
VStG §4 Abs2;

Rechtssatz

Daß jemand teilweise ein verwirrtes Verhalten an den Tag legt und daß er die eine oder andere Frage nicht richtig versteht, rechtfertigt noch nicht den Schluß auf eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992030158.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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