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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Rassistische Diskriminierung der Vietnamesen in der CSFR ist deshalb keine Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991, weil nur solche Verfolgungshandlungen, die vom Heimatland eines Asylwerbers ausgehen, der angeführten Gesetzesstelle unterstellt werden können. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß sich ein Asylwerber schon längere Zeit in einem Gastland aufhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190890.X01Im RIS seit
20.11.2000