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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/26 93/01/0034 3 (hier: die bisherige Verschonung des Asylwerbers, eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Nationalität, ist von der Gruppenverfolgung als bloßer Zufall anzusehen)Stammrechtssatz
Auch dann, wenn die Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers dergestalt wären, daß davon gesprochen werden müßte, daß eine Gruppenverfolgung der Moslems, denen der Asylwerber angehört, aus Gründen seiner Nationalität (und, davon offenbar nicht zu trennen, auch seiner Religion) erfolgt, wäre eine derartige Befürchtung gerechtfertigt, weil der Asylwerber dadurch der Gefahr ausgesetzt wäre, davon unmittelbar betroffen zu sein (Hinweis E 27.5.1993, 92/01/0982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190295.X01Im RIS seit
20.11.2000