RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0298

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/27 92/01/1117 1

Stammrechtssatz

Aus der legalen Ausreise aus dem Heimatland des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen Ghanas; hier angeblich in Begleitung eines Majors der UN-Truppen) kann nicht ohne weiters auf das Nichtvorliegen asylrechtlich relevanter Verfolgung geschlossen werden (Hinweis E 14.10.1992, 92/01/0410).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190298.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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