RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0179

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß dem Asylwerber (einem Staatsangehörigen der ehemaligen UdSSR) der (kostenlose) Schulbesuch an der von ihm gewünschten Schule verwehrt wurde, weil sich seine Mutter im Ausland befunden hatte, ist keine Verfolgung gemäß § 1 AsylG. Darüber hinaus kann in der Nichtzulassung zum (kostenlosen) Schulbesuch keinesfalls eine Verfolgungsmaßnahme gesehen werden, die nach objektiven Maßstäben eine "begründete Furcht" herbeiführen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190179.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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