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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Umstand, daß dem Asylwerber (einem Staatsangehörigen der ehemaligen UdSSR) der (kostenlose) Schulbesuch an der von ihm gewünschten Schule verwehrt wurde, weil sich seine Mutter im Ausland befunden hatte, ist keine Verfolgung gemäß § 1 AsylG. Darüber hinaus kann in der Nichtzulassung zum (kostenlosen) Schulbesuch keinesfalls eine Verfolgungsmaßnahme gesehen werden, die nach objektiven Maßstäben eine "begründete Furcht" herbeiführen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190179.X01Im RIS seit
20.11.2000