RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0294

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Die belangte Behörde darf ohne entsprechende Aufklärung der im erstinstanzlichen Verfahren aufgetretenen Widersprüche im Vorbringen des Asylwerbers aus diesem Sachverhalt kein Argument gegen die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers gewinnen (Hinweis E 17.2.1994, 94/19/0041).

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190294.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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