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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die belangte Behörde darf ohne entsprechende Aufklärung der im erstinstanzlichen Verfahren aufgetretenen Widersprüche im Vorbringen des Asylwerbers aus diesem Sachverhalt kein Argument gegen die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers gewinnen (Hinweis E 17.2.1994, 94/19/0041).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190294.X02Im RIS seit
20.11.2000