RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0298

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/29 92/01/1105 3 (hier: Verfassungsrechtslage und demokratische Struktur Indiens)

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung als Flüchtling kommt es immer nur auf die konkrete Situation des jeweiligen Asylwerbers an, nicht aber bloß auf die politischen Verhältnisse in seinem Heimatland (Hinweis E 16.12.1992, 92/01/0734).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190298.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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