RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0125

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber (hier: Staatsangehöriger des Iran) ausdrücklich angeführt, den Paß auf illegalem Weg, nämlich durch Bestechung, erhalten zu haben, kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, daß der Asylwerber (der Rechtsordnung des Iran gemäß) einen Reisepaß ausgestellt bekommen und mit diesem unbehelligt das Land verlassen habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190125.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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