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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Hat der Asylwerber (hier: Staatsangehöriger des Iran) ausdrücklich angeführt, den Paß auf illegalem Weg, nämlich durch Bestechung, erhalten zu haben, kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, daß der Asylwerber (der Rechtsordnung des Iran gemäß) einen Reisepaß ausgestellt bekommen und mit diesem unbehelligt das Land verlassen habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190125.X01Im RIS seit
20.11.2000