RS Vwgh 1994/6/21 94/20/0109

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs3;
AVG §68 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/20/0110

Rechtssatz

Bei § 2 Abs 3 AsylG 1991 handelt es sich um die Internationalisierung der res judicata, da der Zweitantrag bei Vorliegen des Ausschließungsgrundes unabhängig davon zurückzuweisen ist, ob der Erstantrag in Österreich oder in einem anderen Staat gestellt wurde; es muß allerdings sichergestellt sein, daß es sich tatsächlich um einen unveränderten Sachverhalt handelt.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994200109.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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