RS Vwgh 1994/6/21 94/20/0083

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Da der Asylwerber (hier: ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) den Behörden als ehemaliges aktives Mitglied der PKK und vermutlicher Sympathisant dieser Bewegung bereits bekannt war, ist die Furcht des Asylwerbers vor (weiterer) Verfolgung als begründet anzusehen. Den vom Asylwerber dargelegten und von der belangten Behörde nicht bezweifelten regelmäßig mit seinen in etwa halbjährigen Abständen erfolgenden Festnahmen verbundenen Mißhandlungen kann nicht die für das Vorliegen von Verfolgung erforderliche Intensität abgesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994200083.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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