RS Vwgh 1994/6/21 94/14/0041

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §25 Abs2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §25 Abs2;

Rechtssatz

Ob der Abgabepflichtige (ein Missionar, der von der Missionsvereinigung regelmäßig Geldzuwendungen erhält, die der Vereinigung aus Spendengeldern der Gläubigen zufließen) einen Rechtsanspruch "auf Zumittlung der Spendengelder" hat, ist für die Einstufung als Vorteil aus einem bestehenden Dienstverhältnis ohne Bedeutung (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer Handbuch, Textziffer 7 zu § 25).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140041.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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