RS Vwgh 1994/6/21 94/20/0333

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Unmöglichkeit, an einem Ort im Inland, wo sich ein Asylwerber (hier: ein türkischer Staatsangehöriger) nach seinen eigenen Angaben problemlos aufhalten kann, einen bestimmten Beruf auszuüben (hier: Arbeit als Bauer im Sommer im Heimatdorf), ist nicht geeignet, die dort anzunehmende Verfolgungssicherheit in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994200333.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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