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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Unmöglichkeit, an einem Ort im Inland, wo sich ein Asylwerber (hier: ein türkischer Staatsangehöriger) nach seinen eigenen Angaben problemlos aufhalten kann, einen bestimmten Beruf auszuüben (hier: Arbeit als Bauer im Sommer im Heimatdorf), ist nicht geeignet, die dort anzunehmende Verfolgungssicherheit in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200333.X01Im RIS seit
20.11.2000