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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/03/31 92/01/0884 1Stammrechtssatz
Ergibt sich aus den Schilderungen eines Asylwerbers, daß die Maßnahmen, die gegen ihn ergriffen wurden, ausschließlich in der politischen Gesinnung seiner Verwandten (hier seiner Geschwister), deren Aufenthaltsort in Erfahrung gebracht werden sollte, liegen, stellt dies keine Verfolgung aus - insbesondere aus politischen - Konventionsgründen dar, wenn aus seinen Angaben nicht hervorgeht, daß er Schwierigkeiten mit den staatlichen Behörden seines Heimatlandes deshalb gehabt hätte, weil man ihm selbst eine derartige politische Gesinnung unterstellt oder ihn zumindest einer solchen verdächtigt habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200317.X02Im RIS seit
20.11.2000