RS Vwgh 1994/6/21 90/14/0116

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

KStG 1988 §5 Z10;
WGG 1979 §7 Abs3 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/14/0117

Rechtssatz

Schon vom Wortlaut des § 7 Abs 3 Z 4 WGG her liegt eine Qualifizierung von Gemeindeämtern als "Gemeinschaftseinrichtungen" nicht nahe. Überlegungen aus dem Zweck des Gesetzes führen zu dem gleichen Ergebnis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140116.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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