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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/26 93/01/0034 4Stammrechtssatz
Kriegerische Auseinandersetzungen im Rahmen der Gruppenverfolgung bosnischer Moslems durch die serbische "Armee", die die GESAMTHEIT der in dem betreffenden Gebiet lebenden Moslems zum Ziel haben, und die nicht bloß in Beeinträchtigungen allgemeiner Natur bestehen, wie sie von allen hingenommen werden müßten, wobei auch keine inländische Fluchtalternative besteht, sind geeignet, begründete Furcht vor Verfolgung darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010061.X01Im RIS seit
20.11.2000