RS Vwgh 1994/6/23 AW 94/04/0021

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Veröffentlicht am 23.06.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 Z3;
GewO 1973 §91 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Widerruf der Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer - Wurde die Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften an einem bestimmten Standort aus dem Grunde widerrufen, weil die betreffende Person gegen eine Vorschrift des AÜG und gegen sich aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialversicherungsrecht ergebende Verpflichtungen eines Arbeitgebers verstoßen hat, so stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen (Hinweis B 21.3.1986, AW 86/04/0086). B 23.6.1994, AW 94/04/0021

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040021.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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