RS Vwgh 1994/6/27 92/12/0210

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Veröffentlicht am 27.06.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §48 Abs1;
BDG 1979 §48 Abs4;

Beachte

Nachstehende Beschwrde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 27.6.1994 92/12/0211

Rechtssatz

Schriftlichkeit des Dienstplanes ist - obgleich zu Beweiszwecken wünschenswert - im Gesetz nicht vorgesehen.

Schlagworte

fremde Pflege von unehelichem Kind

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992120210.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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